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200 Euro Energiepreispauschale 48.000 junge Menschen in MV

Mehr als 38.300 Studierende und rund 9.700 Fach- und Berufsfachschülerinnen und -schüler in Mecklenburg-Vorpommern können ab Mitte März ihre Anträge für die 200 Euro-Energiepreispauschale des Bundes stellen. Dafür hat die Landesregierung die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und sowohl die notwendige Landesverordnung als auch die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung beschlossen.

Die Hochschulen, Fach- und Berufsschulen können nun die notwendigen Daten der Studierenden, Fachschülerinnen und Fachschüler in Mecklenburg-Vorpommern rechtssicher bereitstellen. Die Einrichtungen werden die Zugangsdaten zum Onlineantrag in Kürze direkt an die antragsberechtigen Studierenden und Fachschülerinnen und Fachschüler versenden. Eine Ausnahme bildet das Finanzministerium, das die Steueranwärter direkt informiert.

Anträge ab Mitte März

Der bundesweite Start des Online-Antragsverfahrens ist für den 15. März 2023 geplant. Sowohl das Antrags- als auch das Auszahlungsverfahren erfolgen automatisiert und zentral über die Website: www.einmalzahlung200.de. Unter diesem Link können bereits jetzt alle Informationen rund um Antrag und Auszahlung abgerufen werden.

Was für den Antrag gebraucht wird

Für die schnelle und sichere Beantragung wird ein Bund-ID-Konto benötigt. Für die Anmeldung bietet sich der Onlineausweis bzw. ein Elster-Zertifikat an. Wer über diese noch nicht verfügt, kann sich bereits jetzt online unter folgenden Links darum kümmern, um für die Freischaltung der Anträge ab Mitte März vorbereitet zu sein:


Ein gesondertes PIN-Verfahren ist ebenso möglich. Ein Bund-ID-Konto wird aber in jedem Fall benötigt.

Wer einen Antrag stellen kann

1.) Studierende, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert waren
  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten haben.


2.) (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern angemeldet waren
  • und ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
  • einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren oder einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (nur Fachschülerinnen und Fachschüler),
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen unter den genannten Voraussetzungen

Telefonhotline für Fragen

Für individuelle Fragen hat der Bund eine telefonische Hotline geschaltet:

0800 2623 003

Dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin erklärt: „Ich bin froh, dass die Studierenden und Fachschülerinnen und -schüler in Kürze ihre 200 EUR Energiepauschale erhalten. Sie brauchen diese Unterstützung dringend. In Mecklenburg-Vorpommern sind das 38.335 Studierende, davon 1.613 Studierende an den Teileinrichtungen der privaten Hochschulen. Weitere 9.700 Fach- und Berufsfachschülerinnen und -schüler sind anspruchsberechtigt, 5.000 davon an öffentlichen Schulen und knapp 4.700 an privaten Schulen. Ziel ist ein schlankes und vor allem schnelles Verfahren - sobald der Antrag auf der bundesweiten zentralen Plattform gestellt ist, sollen Bearbeitung und Auszahlung automatisiert erfolgen. Wir haben als Land unsere Hausaufgaben gemacht und alle Voraussetzungen dafür geschaffen, so dass das Antragsverfahren pünktlich am 15. März starten kann.“

Hintergrund

Bund und Länder hatten sich in Verhandlungen auf ein zentrales Antrags- und Auszahlungsverfahren geeinigt. Das Land Sachsen-Anhalt stellt die Onlineplattform für die Anträge bereit, der Bund zahlt die Pauschale zentral aus. Mecklenburg-Vorpommern musste zur Teilnahme an dem Verfahren eine eigene Landesverordnung erlassen und der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Sachsen-Anhalt beitreten.