Energiewende
Maßnahmen und Förderungen für mehr Umweltschutz und den Wandel zu erneuerbarer Energie
Maßnahmen und Förderungen für mehr Umweltschutz und den Wandel zu erneuerbarer Energie
Vom privaten Pkw bis zur Sanierung ganzer Wohnblöcke. Energieeinsparungen und der Wechsel zu erneuerbaren Energien sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität. Doch viele der Maßnahmen sind aufwändig und teuer.
Die Programme des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes fördern Investitionen von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen in den Klimaschutz und die Energiewende.
Balkon-Photovoltaik-Anlagen (Land MV)
Mietende von Wohnungen oder Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohnraum erhalten einen Zuschuss für die Anschaffung und Installation einer steckerfertigen PV-Anlage. Das Programm endet, wenn die vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind.
Darlehen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum (Land MV)
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen können als Eigentümer:innen von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern geförderte Kredite beantragen. Die Darlehen sind zweckgebunden.
KfW-Darlehensprogramm Erneuerbare Energien – Standard (Bund)
Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Der Bund gewährt über die KfW Bankengruppe zinsvergünstigte Darlehen für Investitionen in erneuerbare Energien im In- oder Ausland.
Informationen zum KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (Bund)
Zuschüsse zu ausgesuchten Umweltschutz-Projekten erhalten Privatpersonen, Unternehmen, Bildungs- und öffentliche Einrichtungen sowie Verbände oder Vereinigungen. Zwölf Themenfelder werden unterstützt, zusätzlich gibt es themenoffene Förderungen.
Energieberatung für Wohngebäude (Bund)
Privatpersonen, Unternehmen und Verbände erhalten einen Zuschuss für die Energieberatung, wenn sie ein Wohngebäude energetisch sanieren. Dabei kann es sich um selbstgenutzten, vermieteten oder verpachteten Wohnraum handeln.
gilt für Wohngebäude in Deutschland
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Bund)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezuschusst private, kommunale und gewerbliche Antragstellende, wenn sie das energetische Niveau eines Gebäudes verbessern. Sie müssen nicht selbst Eigentümer:in des Objekts sein.
Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Bund)
Den Umweltbonus erhalten Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei Zulassung eines Neuwagens oder jungen Gebrauchten. Ab 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Den Bonus finanzieren die Fahrzeughersteller und der Bund gemeinsam.