Härtefallfonds zur Entlastung bei gestiegenen Energiepreisen: Antragsstellung für soziale Träger ab sofort möglich
Seit 31. August 2023 können Angebote und Dienstleister im sozialen Bereich, der Familienförderung sowie der Kinder- und Jugendhilfe Anträge zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise einreichen. Die Hilfen dienen dazu, soziale Einrichtungen bei hohen Energiepreisen zu entlasten. Anträge können bis zum 30. September bei der jeweiligen Kommune gestellt werden.
Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport. Auch Beratungsangebote, darunter Schuldner- und Insolvenzberatungen, können Hilfen beantragen. „Möglich ist eine einmalige Zahlung von bis zu 5.000 Euro“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Insgesamt stünden rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Die Landkreise und kreisfreien Städte würden nach Antragseingang im Einzelfall prüfen, ob und in welcher Höhe die Ausgleichzahlung ausgezahlt werde, so Drese.
Antragsberechtigt sind Träger bzw. Dienstleister, die sich aufgrund der Energiepreissteigerungen in einer Lage mit erhöhter wirtschaftlicher Belastung befinden. Zum Vergleich werden die Verbrauchspreise für Erdgas, Strom und Fernwärme der Jahre 2021 und 2022 gegenübergestellt. Die Mittel können dann beantragt werden, wenn keine Bundesmittel greifen oder die Kostensteigerungen nicht bereits durch Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gedeckt worden sind.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stellt das Ministerium unter folgenden Links zur Verfügung:
Angebote Kinder- und Jugendhilfe: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/Kinder-&-Jugend/
Angebote der Familienförderung: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/Familie/
Angebote im sozialen Bereich: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/