Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler:innen können für unverhältnismäßige Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 Förderungen beantragen.
Eckpunkte
- Referenzzeitraum: Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr
- Preissteigerung auf mehr als den dreifachen Preis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Januar bis November 2021)
- Energiekosten 2021 entsprechen mindestens sechs Prozent des Umsatzes
- Förderung: einmaliger Zuschuss in Höhe von 80 % der Ausgaben, die über die Verdreifachung des Beschaffungskosten hinausgehen
- Bagatellgrenze: 1.250 Euro netto
- Ende der Antragsfrist: 22.03.2023
Details und Antrag