Dezemberhilfe

Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme (Bund)

Soziale und kulturelle Einrichtungen sowie gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs können für gestiegene Gas- und Wärmerechnungen im Jahr 2022 Förderungen beantragen. Die Hilfe überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse im März 2023.

Eckpunkte

  • gilt für Letztverbraucher, die 1,5 kWh Gas oder Wärme pro Jahr nicht überschreiten
  • Förderung: in Höhe eines Monatsabschlages

Details und Antrag