Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler:innen können für unverhältnismäßige Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 Entlastungen beantragen.
Eckpunkte
- Referenzzeitraum: Juni bis November 2022
- Preissteigerung auf mindestens den dreifachen Preis im Vergleich zum Zeitraum (Juni bis November 2021)
- gilt für Strom und/oder Gas
- Förderung: maximal in Höhe eines durchschnittlichen Monatsabschlages
- Bagatellgrenze: 1.000 Euro netto durchschnittlicher Monatsabschlag
- Ende der Antragsfrist: 22.03.2023
Details und Antrag