Das interessiert:

Förderung 2022

Weitergehende Unterstützung bei Strom und Gas für das Jahr 2022 (Land MV)

Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler:innen können für unverhältnismäßige Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 Entlastungen beantragen. 

Eckpunkte

  • Referenzzeitraum: Juni bis November 2022
  • Preissteigerung auf mindestens den dreifachen Preis im Vergleich zum Zeitraum (Juni bis November 2021)
  • gilt für Strom und/oder Gas
  • Förderung: maximal in Höhe eines durchschnittlichen Monatsabschlages 
  • Bagatellgrenze: 1.000 Euro netto durchschnittlicher Monatsabschlag 
  • Ende der Antragsfrist: 22.03.2023

Details und Antrag