Das interessiert:
Förderung der Mehrkosten für netzbezogene Strom, Gas und Fernwärme
Der Bund stellt bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung, das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt die Bundeshilfen mit bis zu 3,3 Mio. Euro aus dem Härtefallfonds des Landes. Das Programm Kulturfonds Energie federt die Mehrkosten für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme für Kulturbetriebe ab.
Bei privaten Kultureinrichtungen (z.B. Kulturvereine) übernimmt der Bund 80 Prozent ihrer zusätzlichen Energiekosten, bei öffentlichen Einrichtungen (z.B. kommunale Kulturträger) sind es 50 Prozent. Das Land stockt diese Hilfen auf. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen.