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Hilfe: Kulturfonds Energie

Förderung der Mehrkosten für netzbezogene Strom, Gas und Fernwärme

Der Bund stellt bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung, das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt die Bundeshilfen mit bis zu 3,3 Mio. Euro aus dem Härtefallfonds des Landes. Das Programm Kulturfonds Energie federt die Mehrkosten für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme für Kulturbetriebe ab.

Bei privaten Kultureinrichtungen (z.B. Kulturvereine) übernimmt der Bund 80 Prozent ihrer zusätzlichen Energiekosten, bei öffentlichen Einrichtungen (z.B. kommunale Kulturträger) sind es 50 Prozent. Das Land stockt diese Hilfen auf. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen.

Eckpunkte

  • Förderung der Mehrkosten für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme
  • gilt für öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen
  • und für Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Veranstaltungsräumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind
  • Zeitraum: rückwirkend für ab 1. Januar 2023 bis längstens zum 30. April 2024
  • Voraussetzung: Eigentümer einer Sportanlage bzw. Besitz dem Eigentum gleichstehende Rechte an einer Sportanlage (beispielsweise in Form eines schuldrechtlichen Vertrages, der die eigenständige Finanzierung der energetischen Betriebskosten beinhaltet oder Eigentümer einer für die Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie)

Details und Antrag