Das interessiert:
Sonderkonditionen bei den Energiepreisbremsen für energieintensive Unternehmen
Betriebe mit einem Gas-/Wärmeverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh und/oder 30.000 kWh Strom (2022) gelten als energieintensive Unternehmen. Sie erhalten bei den Energiepreisbremsen günstigere Konditionen als kleine und mittlere Unternehmen.
Die Förderungen für Gas, Wärme und Strom des Bundes deckeln einen Großteil des üblichen Verbrauchs zur Sicherung von Produktion und Arbeitsplätzen.
Diese Ersparnisse erwarten Sie im Jahr 2023, wenn Ihr Unternehmen mehr als 1,5 Mio. kWh Gas und/oder 30.000 kWh Strom in 2022 verbraucht hat.