Zusätzliche Härtefall-Mittel für Hochschulen, Studierendenwerke und Uni-Medizinen
Hochschulen, Universitätsmedizinen und Studierendenwerke in MV sollen eine zusätzliche finanzielle Entlastung bekommen. Wegen der hohen Energiekosten will die Landesregierung Mittel aus dem Härtefallfonds Energie von rund 7,5 MillionEuro bereitstellen.
Nach einer ersten Unterstützung auf Basis von Prognosen im Jahr 2022 haben sich nun Mehrbedarfe der Institutionen für das laufende Jahr ergeben, die nicht durch die bisherigen gesetzlichen Hilfsprogramme gedeckt werden.
Um diese Mehrkosten auszugleichen, brachte das Wissenschaftsministerium MV Vorlagen zu Bereitstellung dieser Mittel durch das Land MV in die Kabinettssitzung am 21. November ein, die gebilligt wurden. Sie werden nun dem Finanzausschuss vorgelegt.
Prognose zu gering
Die beiden Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald sollen auf Basis einer Prognose für das laufende Jahr zunächst einen Pauschalbetrag von jeweils 1 Million Euro zur Deckung der Energiekosten erhalten.
In ersten Planungen waren 5 Millionen für die von den Hochschulen angemeldeten Mehrbedarfe vorgesehen worden. Der Gesamtbedarf hat sich nach Schärfung der Prognosen nun auf 9,4 Millionen Euro erhöht. Die zusätzlichen 4,4 Millionen Euro sollen aus dem Budget für „weitere Bereiche und Maßnahmen“ gedeckt werden.
Erhöhte Energiehilfe für Studierendenwerke
Auch die Studierendenwerke sollen zusätzliche Unterstützung erhalten: Nachdem nun die Prognose für das Gesamtjahr 2023 vorliegt, sollen sie nach dem ersten Abschlag weitere 1,08 Millionen Euro aus dem Härtefallfonds erhalten, womit sich die Energiehilfe auf 2,147 Millionen Euro summiert.
„Wir unterstützen unsere Hochschulen, Universitätsmedizinen und Studierendenwerke, die hohe Energiekosten haben, damit sie weiter ihre wichtigen Aufgaben in Forschung und Lehre erfüllen können“, so Wissenschaftsministerin Bettina Martin zu den Kabinettsvorlagen: „Gerade mit der Unterstützung der Studierendenwerke wirken wir auch Preiserhöhungen zu Lasten der Studierenden entgegen, beispielsweise beim Mensa-Essen, bei Mieten oder Beitragshöhen.“
Endgültig beschließt darüber am Donnerstag der Finanzausschuss des Landtages.